Bundesumweltministerin Barbara Hendricks: „Das ist ein Meilenstein für den Artenschutz. Denn damit werden erstmals kommerziell sehr bedeutsame marine Ressourcen unter den Schutz von CITES gestellt.“ Das Bundesumweltministerium und das Bundesamt für Naturschutz engagieren sich seit Jahren für einen besseren Schutz der Haifische und Rochen. Ein Viertel aller Hai- und Rochenarten ist in ihrem Bestand bedroht und nur noch ein Drittel nachweislich nicht gefährdet.
Hauptursachen für diese alarmierende Entwicklung sind die Überfischung und der internationale Handel mit Flossen und Fleisch der Haie sowie mit den Kiemenreusen der Rochen. Bei den nun geschützten Hai-Arten handelt es sich um den Weißspitzen-Hochseehai, den Heringshai und drei Arten von Hammerhaien (Gattung Sphyrna). Die Listungen waren auf der 16. CITES-Vertragsstaatenkonferenz im März 2013 verabschiedet, ihr Inkrafttreten aber um 18 Monate verschoben worden, um den betroffenen Staaten hinreichend Zeit zur technischen und administrativen Vorbereitung einzuräumen.
Den Heringshai-Antrag hatte Deutschland maßgeblich vorbereitet, da die EU Hauptimporteur dieser Art ist und damit eine große Verantwortung trägt. Damit die Listungen auch effektiv weltweit umgesetzt werden, haben das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit (BMUB) und das Bundesamt für Naturschutz (BfN) international erhebliche Hilfestellung geleistet. BfN