Nach § 35 a des Einkommenssteuergesetzes werden für sogenannte haushaltsnahe Dienstleistungen und Beschäftigungen Ermäßigungen der Einkommenssteuer gewährt. So argumentierte ein Tierhalter, der seine Tiere während des Urlaubs von einem selbständigen Dienstleister betreuen ließ. Die Arbeit am Tier sei wie eine „Arbeit an Gegenständen“ zu bewerten. Die finanziellen Aufwendungen seien also wie haushaltsnahe Aufwendungen auf eine Sache einzustufen. Der Tierhalter klagte vor dem Finanzgericht Münster (Az. 6 K 3010/10 E), und das zuständige Finanzamt erkannte den geltend gemachten Anspruch auf Ermäßigung der Steuer an. Man sollte also stets prüfen, ob es möglich ist, Kosten für die Betreuung eines Tieres über die genannte Vorschrift steuerlich geltend zu machen. Fallen Tierarztkosten an, kann es ebenfalls sinnvoll sein, nicht nur die Anerkennung als haushaltsnahe Dienstleistung, sondern auch als außergewöhnliche Belastung nach § 33 EStG geltend zu machen. Ob das Erfolg hat, hängt jedoch vom Einzelfall ab.

Tier spart Steuern Nach § 35 a des Einkommenssteuergesetzes werden für sogenannte haushaltsnahe Dienstleistungen und Beschäftigungen Ermäßigungen der Einkommenssteuer gewährt. So argumentierte ein Tierhalter, der seine Tiere während des Urlaubs von einem selbständigen Dienstleister betreuen ließ. Die Arbeit am Tier sei wie eine „Arbeit an Gegenständen“ zu bewerten. Die finanziellen Aufwendungen seien also wie haushaltsnahe Aufwendungen auf eine Sache einzustufen. Der Tierhalter klagte vor dem Finanzgericht Münster (Az. 6 K 3010/10 E), und das zuständige Finanzamt erkannte den geltend gemachten Anspruch auf Ermäßigung der Steuer an. Man sollte also stets prüfen, ob es möglich ist, Kosten für die Betreuung eines Tieres über die genannte Vorschrift steuerlich geltend zu machen. Fallen Tierarztkosten an, kann es ebenfalls sinnvoll sein, nicht nur die Anerkennung als haushaltsnahe Dienstleistung, sondern auch als außergewöhnliche Belastung nach § 33 EStG geltend zu machen. Ob das Erfolg hat, hängt jedoch vom Einzelfall ab.