Wenn im Rahmen der Scheidung vertraglich vereinbart wird, dass einer der früheren Ehegatten einen festen Unterhaltsbetrag für das früher gemeinsame Tier zahlt, dann ist ein solcher Vertrag nicht ohne Weiteres kündbar. Das Oberlandesgericht Zweibrücken (Az. 21 UF 87/05) hatte über einen derartigen Fall zu entscheiden: Der Ehemann hatte sich im Rahmen der Scheidung vertraglich verpflichtet, an seine ehemalige Ehefrau für den früher gemeinsamen Hund monatlich 100 Euro Unterhalt zu zahlen, solange das Tier lebte. Sein Versuch, sich mit gerichtlicher Hilfe aus diesem Vertrag zu befreien, blieb erfolglos: Er musste die Zahlungen bis zum Ableben des Tieres fortsetzen.