Das OLG München (Az.: 1 U 3011/19) hat in zweiter Instanz bestätigt, dass ein Tierarzt auch dann auf Schadensersatz haftet, wenn er über die Risiken einer Behandlung, die er fehlerfrei durchgeführt hat, nicht ausreichend aufgeklärt hatte.
Ein Tierarzt hatte dem zu behandelnden Tier eine homöopathische Spritze verabreicht; in der Folge verstarb es. Das Gericht ging zwar davon aus, dass die Behandlung dem Grundsatz nach fehlerfrei durchgeführt wurde. Der Tierarzt habe aber die Tierhalterin über die – offenbar erheblichen – Risiken nicht ausreichend aufgeklärt. Diese mangelnde Aufklärung sei als Verschulden anzusehen, weshalb der Tierarzt für den Schaden hafte, der auf dieser mangelhaften Aufklärung beruhe.
Tierhaltern ist also zu raten, sich vorab nach Risiken und alternativen Behandlungsmethoden zu erkundigen – Tierärzte sollten immer auf Alternativen und Risiken hinweisen und sich die Aufklärung bestätigen lassen.