Rössels Recht
Dietrich Rössel arbeitet nach über 20 Jahren als Rechtsanwalt in einer Naturschutzbehörde und stellt uns regelmäßig die neuesten Rechtsfragen rund um das Tier vor.
Falllaub im Gartenteich – Ansprüche gegen Nachbarn?
Gartenteiche können zu verschiedensten juristischen Problemen führen. Der wohl bekannteste Streit dreht sich um den Froschlärm: Kann der Nachbar verlangen, dass unzumutbares Gequake unterbunden und dafür notfalls der Teich zugeschüttet wird? Oder sprechen artenschutzrechtliche Vorschriften dagegen? Immerhin stehen alle einheimischen Amphibien- und Reptilienarten unter Artenschutz.
Der Bundesgerichtshof (vergleiche die unter Az. V ZR 82/91 ergangene Entscheidung) legte eine grundsätzliche Duldungspflicht des Nachbarn fest: Geschützte Frösche dürften nicht einfach aus ihrem Lebensraum vertrieben, und der Biotop darf nicht ohne Weiteres zerstört werden. Einschränkend ist hier jedoch anzumerken, dass der Nachbar im Einzelfall – wenn der Froschlärm tatsächlich ortsunüblich und unzumutbar ist – verlangen kann, dass der Teichbesitzer wenigstens alles rechtlich Mögliche versucht, um eine Befreiung von den naturschutzrechtlichen Vorschriften zu erlangen, und im Rahmen des Erlaubten die Lärmquelle beseitigt.