Für weit verbreitete invasive Arten müssen nach den Kriterien der Verordnung geeignete Management-Maßnahmen ergriffen werden; vielfach lässt sich dazu an bewährte Kontrollsysteme anknüpfen, die in Deutschland bereits für Arten wie Signalkrebs oder Waschbär angewendet werden und die versuchen, eine weitere Verbreitung zu verhindern. Komplett beseitigen lassen sich viele der in weite Teile des Bundesgebiets gelangten Tiere und Pflanzen nicht mehr. Das BMUB bereitet zurzeit ein Durchführungsgesetz vor, das ein effizientes Instrumentarium zur Durchführung und Durchsetzung der Vorgaben der Verordnung in Deutschland bereitstellen soll. Die absichtliche Einfuhr und das unbeabsichtigte Einschleppen von Arten in Regionen außerhalb ihres natürlichen Verbreitungsgebiets stellen weltweit eine der wichtigsten Gefährdungsursachen für die biologische Vielfalt dar. „Auf internationaler Ebene ist die Bekämpfung invasiver Arten Gegenstand vielfältiger Bemühungen, auch das Bundesnaturschutzgesetz sieht bereits Maßnahmen gegen invasive Arten vor. Die EU-Verordnung mit der jetzt veröffentlichten Liste schafft eine erweiterte Grundlage für konkretes Handeln“, erläutert Bundesumweltministerin Barbara Hendricks. Beate Jessel, Präsidentin des Bundesamts für Naturschutz, ergänzt: „Vorsorge statt aufwendiger und teurer Nachsorge ist deshalb auch der oberste Leitsatz im Naturschutz.“ In Deutschland treten gegenwärtig mindestens 24 der in der Unionsliste genannten Tier- und Pflanzenarten auf. Sie leben wild in der Natur, einige sind bereits weit verbreitet, so der Signalkrebs, die Chinesische Wollhandkrabbe oder der Waschbär. Andere Spezies wie das Großblütige Heusenkraut, die Asiatische Hornisse oder der Chinesische Muntjak wurden in Deutschland bisher nur selten in der Natur nachgewiesen. Der Verbreitungsschwerpunkt invasiver gebietsfremder Arten liegt mit jeweils 19 Taxa in Nordrhein-Westfalen und in Bayern, betroffen sind jedoch alle Bundesländer. Die Tatsache, dass solche Spezies vor allem in bevölkerungsreichen, westlichen Bundesländern nachgewiesen wurden, erklärt die BfN-Präsidentin wie folgt: „Wo viele Menschen leben, wird viel gereist, transportiert und auch viel Handel getrieben. Das öffnet gerade der unbeabsichtigten Einschleppung und Freisetzung Tür und Tor. Deshalb sind wir bei der Umsetzung der Maßnahmen gegen invasive Arten […] auf alle Beteiligten angewiesen, den Handel, die Behörden und auch die Öffentlichkeit.“ Um das Erkennen gebietsfremder Tiere und Pflanzen sowie deren Besei- tigung oder Kontrolle zu erleichtern, veröffentlicht das Bundesamt für Naturschutz Steckbriefe der 37 Arten mit wesentlichen Angaben zu Vorkommen, Aussehen, Verwechslungsmöglichkeiten sowie Beseitigungs- und Kontrollmaßnahmen. Das BfN-Skript „Die invasiven gebietsfremden Arten der ersten Unionsliste der EUVerordnung Nr. 1143/2014“ mit den Porträts der gelisteten Tiere und Pflanzen steht als PDF-Datei auf der Website des BfN zur Verfügung: www.neobiota.de/12464. html. Hintergrund: Am 1. Januar 2015 trat nach langen Vorarbeiten und Verhandlungen die „Verordnung (EU) Nr. 1143/2014 des Europäischen Parlaments und des Rats vom 22. Oktober 2014 über die Prävention und das Management der Einbringung und Ausbreitung invasiver gebietsfremder Arten“ in Kraft. Sie gilt in den einzelnen Mitgliedsstaaten unmittelbar. Nach der Verabschiedung im Verwaltungsausschuss am 4. Dezember 2015 und der Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union am 14. Juli 2016 als Durchführungsverordnung der Kommission trat die erste Liste invasiver gebietsfremder Arten von unionsweiter Bedeutung (Unionsliste) am 3. August 2016 in Kraft. Sie umfasst 37 Tier- und Pflanzenarten, die von der EU festgelegte Kriterien erfüllen. So muss etwa nachgewiesen werden, dass eine Spezies nach wissenschaftlichen Erkenntnissen erhebliche nachteilige Auswirkungen auf die Biodiversität oder die damit verbundenen Ökosystem-Leistungen (beispielsweise die Trinkwasserqualität) hat. Zudem werden Beeinträchtigungen der Gesundheit oder der Wirtschaft in die Bewertung mit einbezogen. Von den zurzeit 37 Arten der Unionsliste gehören 14 zur Gruppe der Gefäßpflanzen. Unter den 16 Wirbeltierarten befinden sich neun Säugetiere, drei Vögel und zwei Fische sowie jeweils ein Reptil und ein Amphib. Die wirbellosen Tiere umfassen sechs Krebse und ein Insekt. BfN