Die Larven aller bei uns vorkommenden Libellenarten – das betrifft die Kleinlibellen der Unterordnung Zy­goptera ebenso wie die Großlibellen der Unterordnung Anisoptera; zusammen bilden sie die Ordnung Odonata – leben im Wasser, die meisten in Still-, etliche aber auch in Fließgewässern. Um ihre Entwicklung und damit ihre Häutungen zu beobachten, benötigt man also ein Aquarium. Wie es gemäß den Ansprüchen dieser Tiere und ohne großen Aufwand einzurichten ist, lässt sich bei Stawikowski (2012) und Hesker & Ziemek (2013) nachlesen.
Anders als Zwergkrallenfrösche und Krabben bekommt man Libellenlarven so gut wie nie im Zoohandel, es sei denn, einzelne Exemplare geraten versehentlich, etwa mit importierten Wasserpflanzen, in ein Verkaufsbecken, was aber nur selten geschieht.
Also muss man die Tiere draußen selbst fangen, was jedoch verboten ist, denn die Entnahme von Wildtieren aus der Natur ist in Deutschland grundsätzlich nicht gestattet. Zudem sind sämtliche Libellenarten einschließlich ihrer Entwicklungsstadien (Eier, Larven und Imagines, im Grunde auch ­Exuvien) laut Bundesartenschutzverordnung (BArtSchV) streng geschützt.

den vollständigen Artikel finden Sie in Ausgabe 4/2019