Die erreichbare Gesamtlänge von E. lucius kann sogar über 150 Zentimeter betragen! Zum Laichen sucht der Hecht lieber überschwemmte Wiesen auf als „wenig verkrautete Uferabschnitte“. Das ist ein sehr wichtiger Faktor im Lebensraum der Art, da ein fehlender Zugang zu diesen Laichplätzen die Vermehrungsrate erheblich mindert. Ergänzen sollte man zudem, dass eine eindeutige Gesetzgebung den Schutz des Hechts erheblich verbessern könnte, denn nach meinen Erfahrungen ist die Art in kleinen Wald- oder in isolierten Seen nicht mehr so häufig wie angenommen. Viele dieser Gewässer werden von Angelvereinen bewirtschaftet. Sie setzen regelmäßig Zuchthechte ein, aber nicht hauptsächlich, um das natürliche Gleichgewicht zu regulieren, sondern um ihren Mitgliedern den Hechtfang zu ermöglichen. Diese Tiere vermehren sich selten, da sie zum Ende der Saison ja geangelt werden. Ich bitte ausdrücklich, dies nicht als Kritik zu verstehen! Der Gesetzgeber ist meines Erachtens in der Pflicht, eindeutige rechtliche Regelungen zu schaffen, die nicht nur den Hecht betreffen. Schonzeiten und Mindestmaße sind ein Anfang. Doch wenn Schonzeiten festgeschrieben sind, in denen sich der Hecht vermehren kann, können nicht zu geringe Mindestmaße angesetzt werden, die dem untermaßigen Tier niemals die Möglichkeit der Fortpflanzung bieten. Noch unlogischer wird die Gesetzgebung, wenn ein untermaßiges Tier schonend zurückgesetzt, ein maßiges hingegen entnommen werden muss! Als begeisterter Angler stehe ich für den Erhalt der Lebensräume und den Schutz der Art und halte mich auch an die in vielen Bundesländern unterschiedlichen Gesetze, die ein Angler zu beachten hat. Oft steht er vor dem Problem, ein Tier zurücksetzen zu müssen, das durch den Fang jedoch verletzt wurde, verursacht durch den verwendeten Köder. In den USA herschen andere Gesetze. Die Angel-Industrie und das Angeln zum Nahrungserwerb haben dort einen wesentlich höheren Stellenwert als in Deutschland. Viele US-Produkte werden aber in Deutschland angeboten. So kann man mit einem Wobbler (einen Fisch imitierenden Plastikkörper) Hechte sehr gut überlisten. Wobbler gibt es in den verschiedensten Farben, Formen und Größen. Alle diese Köder sind in den kleineren mit zwei, in den größeren Ausführungen mit drei Drillingshaken ausgestattet. Schaut man sich die Proportionen des Hechtmauls an, wird schnell klar, dass ein kleiner Hecht Beute, die der Hälfte seiner Größe entspricht, überwältigen kann. Nun saugt dieser kleine Hecht einen Wobbler mit drei Drillingen komplett ein. Aufgrund seiner Kiemen, des engen Mauls und der schlechten Möglichkeit, einen Kiemengriff anzuwenden, ist es fast nicht möglich, diesen kleinen Fisch von den vielen Haken (insgesamt neun) zu lösen. Gerade jüngere Fische wehren sich sehr stark. Da man ein solches Tier aber schlecht festhalten kann, geschieht es häufig, dass freigelegte Drillinge sich erneut verhaken, wenn sich der Hecht schüttelt, um sich zu befreien. Es gehört viel Erfahrung dazu, einen solchen Fisch abzuhaken, und die meisten Tiere überleben diese Prozedur nicht. Hier könnte der Gesetzgeber einschreiten, indem er die Drillinge verbietet. Ich nutze seit Jahren Einzelhaken und auch nur mindestens zwei pro Wobbler. Einen kleinen Hecht hake ich damit in weniger als einer Minute ab und kann ihn schonend zurücksetzen. Auch ist es mir ein Anliegen, mehr Kontrollen zu verlangen. So beobachtete ich schon Angler, die sich nicht an die Gesetze halten. Ich erinnere mich an einen Tag auf Rügen, an dem ich auf einer Brücke neben etwa acht weiteren Leuten über einem Kanal angelte, der in einen Inlandsee mündete. An diesem Tag wurden mindestens 80 Hechte gefangen, die alle den großen Fischschwärmen folgten und Längen von 60 bis 90 Zentimetern aufwiesen. Laut Gesetz dürfen in diesem Bundesland aber nur drei Hechte pro Tag entnommen werden! Ein Angler in Deutschland muss einen Angelschein besitzen und eine Fischereiabgabe zahlen. Das wurde an diesem Tag von Kontrolleuren geprüft, die natürlich auch auf die Einhaltung aller anderen Gesetze achten. Nach der Kontrolle informierte ich die Herren, dass jeder dieser Angler mehr als drei Fische entnommen hatte. Die Tiere befanden sich in ihren Autos, die wenige Meter entfernt geparkt waren. Ein bisschen entsetzt war ich, als mir die Kontrolleure erzählten, dass sie nicht berechtigt seien, die Fahrzeuge zu überprüfen, da die keinen Teil des Angelns darstellen. Auch das ist eine Angelegenheit, die der Gesetzgeber regeln sollte, um unerlaubte Entnahmen zu verhindern. Mirko Barts