Die Frage der Lärmbelästigung durch Frösche beschäftigte schon viele Gerichte. Das juristische Problem besteht darin, dass der zivilrechtliche Unterlassungsanspruch gegenüber dem Teichbesitzer mit artenschutzrechtlichen Vorschriften kollidiert: Es ist nicht einfach erlaubt, unter Artenschutz stehende Tiere umzusiedeln oder gar durch das Verfüllen eines Teichs ihren Lebensraum zu zerstören. Dietrich Rössel

den vollständigen Artikel finden Sie in der Ausgabe 9/2014