Diese Frage beschäftigte bereits Gerichte bis zur höchsten Instanz (Bundesgerichtshof, Urteil vom 20. 3.2012, Az. VI ZR 114/11): Auch wenn der Verlust eines Tieres den Menschen oft schmerzlich treffen kann, sei dies noch kein Grund, ein Schmerzensgeld, quasi als Ausgleich für seelische Verletzungen, zu beanspruchen. Schon beim unfallbedingten Verlust eines nahestehenden Menschen sind die Voraussetzungen für die Gewährung von Schmerzensgeld sehr hoch; auf den Verlust eines Tieres bezogen, sei eine Gleichstellung unangemessen. Ein Schmerzensgeld für den Verlust eines Tieres gibt es somit nicht (natürlich werden auch hier Tierarztkosten und Kosten für den Kauf eines neuen Tieres gegebenenfalls ersatzfähig sein).