Mit einem eher ungewöhnlichen Fall im Rahmen der Tierhalterhaftung hatte sich das LG Kleve zu befassen (Az.: 5 S 25/19). Ein Hund hatte ein Huhn getötet. Dieses Huhn war aber nicht „irgendein Huhn“; es hatte als „Film-Huhn Sieglinde“ eine gewisse Bekanntheit erlangt.
Das Gericht sprach der Eigentümerin des Huhnes nicht nur die Anschaffungskosten für ein neues Huhn zu (diese betrugen nur 15 €), sondern darüber hinaus auch die Kosten für zehn Tiertrainerstunden à 60 €. Darüber hinausgehende Forderungen der Klägerseite wies das Gericht jedoch ab, obwohl durchaus unklar blieb, ob ein als etwaiger Ersatz angeschafftes Tier ohne weiteres die Charaktereigenschaften – hier eine besondere „Gelassenheit“ – habe, um erfolgreich zum Filmtier ausgebildet zu werden.
Eine Verantwortung der Klägerin, ihre Hühner gegen nicht angeleinte Hunde zu schützen, lehnte das Gericht ab, sodass die Haftung dem Grunde nach voll bejaht wurde, ohne dass der Eigentümerin des Huhnes ein Mitverschulden zugerechnet wurde.