Mit Urteil vom 12.06. 2020 (Az.: C-88/19) hat der Europäische Gerichtshof (EuGH) entschieden, dass streng geschützte, wildlebende Tierarten auch dann ihren Schutzstatus behalten, wenn sie sich außerhalb ihres Habitats bewegen.
Das Verfahren vor dem EuGH wurde durch einen Vorfall in Rumänien verursacht. Ein besonders geschütztes, wildlebendes Tier – ein Wolf – war in einem Dorf gefangen und abtransportiert worden. Der Transport in ein Reservat misslang, ein Strafverfahren folgte. Das zuständige Gericht ließ vom EuGH klären, ob die Schutzbestimmungen der Habitatrichtlinie (FFH-Richtlinie) auch für Tiere gelten, die sich außerhalb des Habitats aufhielten.
Der EuGH bejahte diese Frage: Der strenge Schutz bestimmter geschützter Tierarten erstreckt sich somit auch auf Exemplare, die ihren natürlichen Lebensraum verlassen und sich beispielsweise in menschlichen Siedlungsgebieten aufhalten. Auch das Fangen oder gar Töten solcher Exemplare ist ein „Entnehmen aus der Natur“ und damit grundsätzlich nicht zulässig.
Diese Auslegung, so das Gericht, sei mit dem Zweck der Norm vereinbar; schließlich gehe es darum, die gefährdeten Arten nicht nur an bestimmten Orten zu schützen, sondern auch an Orten, an denen sie Gebiete berühren, die vom Menschen beansprucht würden. Es dürfe also keine Rolle spielen, ob sich die Exemplare einer geschützten wildlebenden Art in ihrem gewöhnlichen Lebensraum, in Schutzgebieten oder in der Nähe menschlicher Niederlassungen befänden. Schutz bestehe in jedem Fall.
Es liege allerdings in der Hand der Mitgliedsstaaten, gegebenenfalls einen gesetzlichen Rahmen zu schaffen, der es erlaube, Maßnahmen zur Verhütung von Schäden z. B. an Kulturen oder an der Tierhaltung zu ergreifen. Auch die öffentliche Sicherheit – Gefahrenabwehr! – könne es rechtfertigen, dass einzelne Mitgliedsstaaten entsprechende gesetzliche Regelungen erlassen, um zum Schutz anderer Rechtsgüter beispielsweise ein gefährliches, aber unter Artenschutz stehendes Tier zu fangen und umzusiedeln.
RA Dietrich Rössel

Die Habitatrichtlinie finden Sie hier:
https://eur-lex.europa.eu/LexUriServ/LexUriServ.do?uri=
CONSLEG:1992L0043:20070101:DE:PDF

… und hier gibt es weitere Informationen:
http://www.fauna-flora-habitatrichtlinie.de/