Am 25.01.2021 hat die EU-Kommission im Rahmen der EU-Chemikalienverordnung eine Maßnahme verabschiedet, um die Verwendung von Blei in Munition in Feuchtgebieten und in deren Nähe einzuschränken. In der EU werden derzeit jährlich bis zu 5.000 Tonnen (!) hochgiftiges Blei in Feuchtgebieten freigesetzt. Die Alternativen, beispielsweise Stahlschrotkugeln, sind auch nicht teurer als die Bleimunition. Die nationalen Rechtsvorschriften zur Begrenzung der Verwendung von Bleischrot in Feuchtgebieten sind damit nun harmonisiert und wirksamer geworden. Allerdings werden die neuen Vorschriften erst in zwei Jahren in Kraft treten.
Die EU-Kommission geht davon aus, dass durch die Neuregelung allein eine Million Wasservögel jährlich gerettet werden können. Auch andere am und im Wasser lebende Tierarten werden von der Einschränkung der Bleimunition profitieren.
RA Dietrich Rössel, Königstein