An Geschwindigkeitsbeschränkungen im Straßenverkehr sollte man sich stets halten. Mitunter gibt es aber Situationen, die den Blick auf das Wesentliche trüben.
So wurde ein Autofahrer, der sein schwer erkranktes Tier zum Tierarzt brachte und dabei deutlich zu schnell fuhr, vor dem Amtsgericht Koblenz zu einer Geldbuße verurteilt (Urteil vom 29.4.2013, Az. 2010 Js 43957/12 – 34 OWi). Allerdings entschied das Gericht tierfreundlich: Es setzte die Buße auf € 35,– herab, mit der für den Betroffenen erfreulichen Folge, dass es keine Punkte in Flensburg gab. Bei der Geschwindigkeitsüberschreitung von 28 Kilometern pro Stunde wären sonst nicht nur € 80,– zu zahlen gewesen, sondern es wäre auch zu einem Punkteeintrag gekommen. Da nach Ansicht des Gerichts eine besondere Stresssituation vorlag und der Autofahrer noch keine Punkte hatte, war es eher großzügig.
Das ist nicht immer der Fall: In einer ähnlichen Situation (DATZ 4/2008) blieb es bei der vollen Geldbuße und auch beim Fahrverbot (es ging um eine Geschwindigkeitsübertretung von 54 Kilometern pro Stunde). Es liegt stark im Ermessen des Richters, ob der Tierschutz im Einzelfall tatsächlich zu einer milderen Beurteilung der Ordnungswidrigkeit führt. Dietrich Rössel