Grundlegendes
Eine Anlage für Krokodile muss sowohl über einen großen Wasserteil als auch einen entsprechend großen Landteil verfügen. Die Gehegegröße für ein Pärchen wird nach der Kopf-Rumpf-Länge (KRL) berechnet. Die Mindestanforderungen an die Haltung von Krokodilen laut Gutachten des ehemaligen Bundesministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten setzen eine Grundfläche von 4 x 3 (jeweils multipliziert mit der KRL) für den Landteil und von 5 x 4 x 0,3 (ebenfalls multipliziert mit der KRL) für den Wasserteil voraus. Je zusätzlichem Tier (bzw. besser: bereits bei Paarhaltung) sind 20 % mehr Wasser- und 10 % mehr Landfläche zu erfüllen.
Für ein Pärchen erwachsener China-Alligatoren mit einer KRL von 1 m wären somit eine Landfläche von 13,2 m² und eine Wasserfläche von 24 m² mit 30 cm Tiefe nötig. Ausgehend von einem Jungtier (der kleineren Arten) mit einer KRL von 15 cm ergäben sich ein Landteil von 60 x 45 cm und ein Wasserteil von 75 x 60 x 4,5 cm. Als (nicht im erwähnten Gutachten angeführte) Ausnahmen gelten Keilkopf-Glattstirnkaimane und Stumpfkrokodile, bei denen Land- und Wasserteil etwa gleich groß sein sollten (Jensch et al. 2009).

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