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Leserbriefe

Rückmeldungen zur jeweiligen DATZ-Ausgabe

Rote Wassergöttin

margin-right: 20px; margin-bottom: 10px„Wassergöttin mit feuerfarbenem Körper“ lautet die Übersetzung des wissenschaftlichen Namens der Frühen Adonislibelle. Pyrrhosoma nymphula gehört zu den ersten im Frühjahr schlüpfenden Libellen, je nach Witterung kann man sie bereits im März beobachten. Für den Fotografen gehört sie zu den attraktivsten Arten, ihr roter Körper bildet einen schönen Kontrast zum Pflanzengrün. Die Wassergöttin besiedelt pflanzenreiche Kleingewässer. Die Art kommt häufig in kleinen Weihern, Moortümpeln und naturnahen Gartenteichen, aber auch in langsam fließenden Bächen und Gräben vor. Ungewöhnlich flexibel ist die Art bei der Eiablage. Die Paare wählen unterschiedliche Substrate. Das hier abgebildete Weibchen legt seine Eier in die Unterwasservegetation. An der Oberfläche treibende Pflanzenteile oder vertikale Stängel werden ebenfalls angenommen. Die Tiere können dabei horizontal hinteroder vertikal übereinander sitzen. Manchmal hockt das Weibchen auch auf einer horizontalen Unterlage, während sich das Männchen an einem vertikalen Halm festhält. Aus den Eiern schlüpfen nach drei bis sechs Wochen die Larven. Bis zur Emergenz benötigen sie ein bis drei Jahre. In Deutschland zählt P. nymphula zu den besonders geschützten Arten. Klaus Lampe

Betrifft: Farbmodifikationen bei L-Welsen (DATZ 12/2016)

margin-right: 20px; margin-bottom: 10pxNach Redaktionsschluss für die DATZ-Ausgabe 12/2016 konnte ich zufällig noch ein farbmodifiziertes Weibchen von Hypancistrus zebra fotografieren. Von solchen Tieren wurden bisher so gut wie keine Abbildungen publiziert. Daniel Konn-Vetterlein

Betrifft: Aquarienheizung der besonderen Art?

margin-right: 20px; margin-bottom: 10pxDer Anblick dieser Beheizung eines Verkaufsaquariums auf einer Fischbörse 2016 in Deutschland sorgte für Staunen. Nicht nur, dass ein Tauchsieder keine Temperaturregelung ermöglicht, er lag auch noch vollkommen ungeschützt direkt auf der Bodenscheibe des Beckens! Das Ganze spielte sich kurz vor Ende der Veranstaltung ab, als kein Amtsveterinär mehr zu erwarten war. Liebe Börsenausrichter, bitte kontrollieren Sie Ihre „Events“ doch bis zum bitteren Ende! Dietrich Rössel

Betrifft: „Exotische Futtertiere“ (DATZ 1/2017)

Den Artikel über „exotische“ Futtertiere aus heimischen Gefilden finde ich sehr interessant und hilfreich. Allerdings ist dem Autor ein Versehen unterlaufen, das meines Erachtens einer Korrektur bedarf. Er schreibt: „Die Larven des Rosenkäfers findet man oft beim Umgraben von Komposthaufen.“ Damit kann nur der in Deutschland vorkommende Goldglänzende Rosenkäfer (Centonia aurata), auch Gemeiner Rosenkäfer genannt, gemeint sein. Die Art ist laut Bundesartenschutzverordnung besonders geschützt. Das Bundesnaturschutzgesetz verbietet, „sie zu fangen, zu verletzen oder zu töten oder ihre Entwicklungsformen aus der Natur zu entnehmen, zu beschädigen oder zu zerstören“ (§44 Abs.1 BNatSchG). Generell halte ich es für geboten, keine großen Käferlarven aus Komposthaufen zu entnehmen, denn auch die Larven des Nashornkäfers (Oryctes nasicornis), der ebenfalls unter besonderem Schutz steht, sind dort mitunter zu finden. Ulf Wittich

Selbstverständlich hat Ulf Wittich bezüglich der Rosenkäferarten Recht. Die jeweiligen Gesetze und Verordnungen des Naturschutzes (hier: Bundesartenschutzverordnung) sind natürlich einzuhalten. Das gilt im Übrigen aber nicht nur für den „Fang, die Entnahme oder das Töten/ Verletzen“ der Tiere, sondern auch für deren Hälterung, Pflege und Kultur, da diese Spezies (Rosenkäfer und ihre Larven) regelmäßig von manchen Händlern als Lebendfutter (für Reptilien) angeboten werden, das man zwischenlagern muss. Auch die Kultur der Centonia- Arten (Rosenkäfer) ist übrigens möglich (wenn auch schwierig), womit die Regelungen betreffend der „Entnahme aus der Natur“ hinfällig wären. Meine Ausführungen waren auch eher als Anregung für Aquarianer hinsichtlich „möglicher Futterarten“ gedacht, denn sicher nicht jede aus einem Komposthaufen entnommene Tierart unterliegt dem Bundesartenschutzgesetz. Aus meiner Sicht würde die umfassende Aufzählung aller zu beachtenden Vorschriften den Rahmen eines solchen Artikels sprengen und ihm eher den Charakter eines Beipackzettels verleihen als der fachlichen Information zu dienen. Auch wenn dem Leser einer populärwissenschaftlichen Zeitschrift grundsätzlich unterstellt werden kann, ein solches Fachwissen zu besitzen und sich seiner Verantwortung gegenüber der Natur bewusst zu sein, hätte ein diesbezüglicher Hinweis von meiner Seite jedes Missverständnis sicher vermieden. Roland Schreiber

Betrifft: Fischflüsterer „Nette Geste“ (DATZ 12/2016)

Uwe Werner hat vollkommen Recht, wie ich finde. Eine Ginkgo-Medikation gegen den teilweisen Verlust des Kurzzeitgedächtnisses ist übertrieben. Überdies denke ich nicht, dass bei ihm eine hirnorganisch bedingte geistige Leistungseinbuße vorliegt. Vielmehr sehe ich das „Vergessen“ des Fischflüsterers als ein Problem der verschiedenen Wohnungsebenen an. In der ersten Etage oder im Erdgeschoss wusste er ja noch, was er im Keller erledigen wollte. Erst im unteren Stockwerk war es weg ... Dasselbe Phänomen tritt auch bei mir auf („Was, zum Teufel, wollte ich bloß da unten?“), und kürzlich sprach ich meinen alten Hausarzt darauf an. Er sagte nur: „Diese Schwierigkeit kenne ich aus eigener Erfahrung. Ich gehe einfach nicht mehr in den Keller ...“ Reinhold Wawrzynski

Anmerkung der Redaktion: Ich kann es mir nicht verkneifen, mich hier ebenfalls zu „outen“, ergeht es doch auch mir oft so: Da stehe ich im Keller und frage mich: „Was wolltest Du eigentlich heraufholen?“ Nun, wenn es mir partout nicht einfallen will, greife ich mir irgendetwas, trage es nach oben und habe dann wenigstens das Gefühl, nicht umsonst hinuntergestiegen zu sein. Das ist so eine Art „Ersatz- Erfolgserlebnis“. Rainer Stawikowski

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