Rössels Recht
Dietrich Rössel arbeitet nach über 20 Jahren als Rechtsanwalt in einer Naturschutzbehörde und stellt uns regelmäßig die neuesten Rechtsfragen rund um das Tier vor.
Kaufrecht – Haftung des Verkäufers und des voruntersuchenden Tierarztes (2)
Mit diesem Problem hatte sich der Bundesgerichtshof (Urteil vom 22.11.2011, Az. VII ZR 136/11) zu befassen: Ein Tierarzt hatte Erkrankungen übersehen, die er hätte bemerken müssen. Anstelle sich nun an den Verkäufer zu wenden, um seine Rechte aus dem Kaufvertrag geltend zu machen (Nacherfüllung – entweder Nachbesserung der Kauf-„sache“ oder Ersatzlieferung), hielt der Käufer sich sofort an den Tierarzt, der sich – in den ersten Instanzen mit Erfolg – darauf berief, dass der Betroffene sich zunächst an den Vorbesitzer zu halten habe.
Kaufrecht – Haftung des Verkäufers und des voruntersuchenden Tierarztes (3)
Mit diesem Problem hatte sich der Bundesgerichtshof (Urteil vom 22.11.2011, Az. VII ZR 136/11) zu befassen: Ein Tierarzt hatte Erkrankungen übersehen, die er hätte bemerken müssen. Anstelle sich nun an den Verkäufer zu wenden, um seine Rechte aus dem Kaufvertrag geltend zu machen (Nacherfüllung – entweder Nachbesserung der Kauf-„sache“ oder Ersatzlieferung), hielt der Käufer sich sofort an den Tierarzt, der sich – in den ersten Instanzen mit Erfolg – darauf berief, dass der Betroffene sich zunächst an den Vorbesitzer zu halten habe.
Nun gibt es auch „gefährliche Fische“
Bremens neue Polizeiverordnung über die öffentliche Sicherheit. Bremen hat schon seit 1994 eine Regelung zur Haltung gefährlicher Tiere. Am 23.10. 2012 wurde die neue Polizeiverordnung über die öffentliche Sicherheit bekanntgegeben (Gesetzblatt der Freien Hansestadt Bremen vom 9.11.2012, Seiten 467 ff.), die am 1.12. in Kraft trat. Erstmals sind von einer solchen Regelung auch Fische betroffen.
Nun gibt es auch „gefährliche Fische“ (2)
Bremens neue Polizeiverordnung über die öffentliche Sicherheit. Bremen hat schon seit 1994 eine Regelung zur Haltung gefährlicher Tiere. Am 23.10. 2012 wurde die neue Polizeiverordnung über die öffentliche Sicherheit bekanntgegeben (Gesetzblatt der Freien Hansestadt Bremen vom 9.11.2012, Seiten 467 ff.), die am 1.12. in Kraft trat. Erstmals sind von einer solchen Regelung auch Fische betroffen.
Nun gibt es auch „gefährliche Fische“ (3)
Bremens neue Polizeiverordnung über die öffentliche Sicherheit. Bremen hat schon seit 1994 eine Regelung zur Haltung gefährlicher Tiere. Am 23.10. 2012 wurde die neue Polizeiverordnung über die öffentliche Sicherheit bekanntgegeben (Gesetzblatt der Freien Hansestadt Bremen vom 9.11.2012, Seiten 467 ff.), die am 1.12. in Kraft trat. Erstmals sind von einer solchen Regelung auch Fische betroffen.