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Rössels Recht

Dietrich Rössel arbeitet nach über 20 Jahren als Rechtsanwalt in einer Naturschutzbehörde und stellt uns regelmäßig die neuesten Rechtsfragen rund um das Tier vor.

Mietrecht: Wohnungsräumung und Tierhaltung

datzvolltextall - wohnungsrumung und tierhaltungWird ein Tierhalter zur Zwangsräumung einer gemieteten Wohnung oder eines Grundstücks, auf dem sich Tiere befinden, verurteilt, stellt sich für den Gerichtsvollzieher die Frage, was zu tun ist, wenn der Betreffende seiner Räumungspflicht nicht nachkommt, also eine Zwangsräumung durchzuführen ist.

Mit einem solchen Fall hatte sich der Bundesgerichtshof (BGH) zu beschäftigen (Beschluss vom 4.4. 2012, Az. I ZB 19/11): Ein Eigentümer wollte ein Grundstück, auf dem sein bisheriger Mieter eine Tierzucht betrieb, zwangsräumen lassen. Der Mieter hatte seine Tiere nicht entfernt. Zunächst ging es um die Frage, ob er mit einem Zwangsgeld (§ 888 der Zivilprozessordnung) dazu veranlasst werden könne, die Tiere selbst fortzuschaffen.

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Falllaub im Gartenteich – Ansprüche gegen Nachbarn?

IMG 0041 TeichlaubGartenteiche können zu verschiedensten juristischen Problemen führen. Der wohl bekannteste Streit dreht sich um den Froschlärm: Kann der Nachbar verlangen, dass unzumutbares Gequake unterbunden und dafür notfalls der Teich zugeschüttet wird? Oder sprechen artenschutzrechtliche Vorschriften dagegen? Immerhin stehen alle einheimischen Amphibien- und Reptilienarten unter Artenschutz.

Der Bundesgerichtshof (vergleiche die unter Az. V ZR 82/91 ergangene Entscheidung) legte eine grundsätzliche Duldungspflicht des Nachbarn fest: Geschützte Frösche dürften nicht einfach aus ihrem Lebensraum vertrieben, und der Biotop darf nicht ohne Weiteres zerstört werden. Einschränkend ist hier jedoch anzumerken, dass der Nachbar im Einzelfall – wenn der Froschlärm tatsächlich ortsunüblich und unzumutbar ist – verlangen kann, dass der Teichbesitzer wenigstens alles rechtlich Mögliche versucht, um eine Befreiung von den naturschutzrechtlichen Vorschriften zu erlangen, und im Rahmen des Erlaubten die Lärmquelle beseitigt.

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