Rössels Recht
Dietrich Rössel arbeitet nach über 20 Jahren als Rechtsanwalt in einer Naturschutzbehörde und stellt uns regelmäßig die neuesten Rechtsfragen rund um das Tier vor.
Interview: Verbot von Wildtierimporten und –haltung
Carsten Träger, Jahrgang 1973, ist Umweltpolitiker und Berichterstatter für Artenschutz in der SPD-Fraktion des Deutschen Bundestags. Anlässlich der Diskussion um ein mögliches Verbot der Einfuhr und Haltung von Wildtieren, wie es im Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD („Deutschlands Zukunft gestalten“) für die 18. Legislaturperiode im November 2013 gefordert wird (siehe DATZ 11/2014), führte die DATZ-Redaktion folgendes Gespräch mit dem MdB.
Tierhaltung und Mietrecht – vieles ist erlaubt, aber nicht alles …
Die letzten Jahre waren für Tierhalter, die mit ihrem Vermieter im Streit lagen, sehr erfreulich, denn die Rechtsprechung entwickelte sich sehr zu ihren Gunsten. Tierhaltung stößt allerdings weiterhin an ihre rechtlichen Grenzen, wenn entweder die Pfleglinge selbst oder aber das tierbezogene Verhalten ihrer Besitzer den Hausfrieden stören. So kann der Vermieter durchaus seine Mieter zur Ordnung rufen oder die Haltung von an sich zulässigen Tieren verbieten, wenn sie unzumutbare Belästigungen auslöst. Dauerhaft aus einer Wohnung strömender, von Tieren verursachter Gestank beispielsweise ist nicht hinzunehmen. Auch ein Benehmen von Tierliebhabern, das Dritte unmittelbar stört, braucht der Vermieter nicht zu dulden. So hatte sich das Amtsgericht München (Az. 424 C 28654/13) kürzlich mit dem Fall eines Tierfreundes zu befassen, der die Futterreste seiner Lieblinge durch das Fenster entsorgte – sie fielen dann schon einmal auf Passanten. Natürlich verwundert es überhaupt nicht, dass das Gericht ein solches Gebaren nicht hinzunehmen bereit war und seinen Urheber zur Unterlassung verurteilte. Dietrich Rössel ist Rechtsanwalt in Königstein (Taunus) und spezialisiert auf Tierrecht
Artenschutzrecht – Imitate vor Gericht
Leider ist das Interesse an Souvenirs in Gestalt seltener
und geschützter Tiere oder Teile von ihnen ungebrochen groß. Der Besitz von Imitationen hingegen kann selbstverständlich nicht verboten werden. Das musste eine städtische Naturschutzbehörde erfahren, die versuchte, künstliche Elefantenstoßzähne zu beschlagnahmen. Als die Eigentümerin der Imitate die Vermarktungsgenehmigung beantragte, wurde sie mit der Rechtsauffassung der Stadt konfrontiert, sie dürfe die künstlichen Stoßzähne nicht einmal besitzen, und die Zähne wurden konfisziert.
Gefährliche Fische – nun droht auch ein unsachgemäßes Gesetz in Nordrhein-Westfalen
Seit 1994 sind gefährliche Tiere immer wieder Thema in der DATZ.
Nachdem einige Landesregelungen in jüngster Vergangenheit auch Fische erfassten, ist in Nordrhein- Westfalen in Kürze ebenfalls mit einer derartigen Verordnung zu rechnen. Einer Pressemitteilung des Landes-Umweltministeriums vom 21. Oktober ist der – nach Auffassung des Verfassers – erste rechtliche Fehler zu entnehmen: Wieder einmal soll die Maßnahme nur private Tierhalter treffen, damit stellt sie einen Verstoß gegen den Gleichheitsgrundsatz des Grundgesetz- Artikels 3 dar.
Verkauf genetisch vorbelasteter Tiere
Bereits häufiger wurde berichtet, unter welchen Bedingungen der Verkäufer eines kranken Tieres für die Folgekosten aufzukommen hat. Wie sieht es aber bei Tieren aus, die genetisch vorbelastet sind, vielleicht sogar so stark, dass sie eigentlich als Qualzucht einzustufen sind? Grundsätzlich hat der Käufer eines kranken Tieres Nacherfüllungsansprüche (Nachbesserung, Ersatzlieferung). Werden sie nicht erfüllt, ist der Verkäufer weiteren Forderungen ausgesetzt (Kaufpreisminderung).