Rössels Recht
Dietrich Rössel arbeitet nach über 20 Jahren als Rechtsanwalt in einer Naturschutzbehörde und stellt uns regelmäßig die neuesten Rechtsfragen rund um das Tier vor.
Artenschutzrecht – Imitate vor Gericht
Leider ist das Interesse an Souvenirs in Gestalt seltener und geschützter Tiere oder Teile von ihnen ungebrochen groß. Der Besitz von Imitationen hingegen kann selbstverständlich nicht verboten werden. Das musste eine städtische Naturschutzbehörde erfahren, die versuchte, künstliche Elefantenstoßzähne zu beschlagnahmen. Als die Eigentümerin der Imitate die Vermarktungsgenehmigung beantragte, wurde sie mit der Rechtsauffassung der Stadt konfrontiert, sie dürfe die künstlichen Stoßzähne nicht einmal besitzen, und die Zähne wurden konfisziert.
Gefährliche Fische – nun droht auch ein unsachgemäßes Gesetz in Nordrhein-Westfalen
Seit 1994 sind gefährliche Tiere immer wieder Thema in der DATZ. Nachdem einige Landesregelungen in jüngster Vergangenheit auch Fische erfassten, ist in Nordrhein- Westfalen in Kürze ebenfalls mit einer derartigen Verordnung zu rechnen. Einer Pressemitteilung des Landes-Umweltministeriums vom 21. Oktober ist der – nach Auffassung des Verfassers – erste rechtliche Fehler zu entnehmen: Wieder einmal soll die Maßnahme nur private Tierhalter treffen, damit stellt sie einen Verstoß gegen den Gleichheitsgrundsatz des Grundgesetz- Artikels 3 dar.
Verkauf genetisch vorbelasteter Tiere
Bereits häufiger wurde berichtet, unter welchen Bedingungen der Verkäufer eines kranken Tieres für die Folgekosten aufzukommen hat. Wie sieht es aber bei Tieren aus, die genetisch vorbelastet sind, vielleicht sogar so stark, dass sie eigentlich als Qualzucht einzustufen sind? Grundsätzlich hat der Käufer eines kranken Tieres Nacherfüllungsansprüche (Nachbesserung, Ersatzlieferung). Werden sie nicht erfüllt, ist der Verkäufer weiteren Forderungen ausgesetzt (Kaufpreisminderung).
Auswirkungen eines Verbots der Wildtierhaltung auf die Aquaristik
Aquarianer und Tierschützer verbinden die Liebe zur Natur und ein Interesse an Tieren. Obwohl also für konfliktfreie Beziehungen gute Voraussetzungen bestehen, gibt es seit Längerem Probleme. Von Wolfgang Staeck
Seit dem Ende der 1980er-Jahre kritisieren Natur- und Tierschutzorganisationen die Aquaristik öffentlich als eine mit modernen Vorstellungen von Tier- und Artenschutz nicht mehr zu vereinbarende Freizeitbeschäftigung. Neuerdings fordern diese Organisationen (unter anderem in einer Pressemitteilung des Deutschen Tierschutzbunds vom 30.9.2011) und sogar politische Parteien (SPD, Bündnis 90 / Die Grünen, Die Linke; siehe auch ZZA 9/2013) nun ein Import- und Haltungsverbot für Wildtiere. Dementsprechend wurde im Koalitionsvertrag vom 27.11.2013 vereinbart, dass Importe von Wildfängen in die EU grundsätzlich verboten werden sollen. Bei allen Aussagen, die ich im Folgenden treffe, habe ich die Süßwasseraquaristik im Blick.
Was unterscheidet eigentlich Wildtier- von Haustierhaltung?
Gibt es Unterschiede zwischen Haustieren und Wildtieren? Sicher. Aber rechtfertigen sie auch, ein Haltungsverbot für Wildtiere zu fordern? Wohl kaum. Das meint jedenfalls der Autor der folgenden Zeilen. Von Frank Schäfer
Es gibt keinen vernünftigen Grund, ein Verbot der Wildtierhaltung zu fordern. Weder sterben durch die Wildtierhaltung Arten aus, noch werden dadurch Mitmenschen, die nicht an der Tierhaltung interessiert sind, in höherem Maße gefährdet, als es bei ausnahmsloser Haltung domestizierter Tiere der Fall wäre. Alle bisher vorgetragenen Argumente gegen eine Wildtierhaltung – seien sie unter dem Aspekt des Tier-, des Arten-, des Umwelt- oder des vorbeugenden Gesundheitsschutzes vorgebracht – erweisen sich als haltlos, betrachtet man sie allein mit Blick auf diese Form der Tierhaltung – mit der Betonung auf „Wild-“. In den Tierheimen dieser Republik findet man nämlich nach wie vor hauptsächlich domestizierte Tiere – Stichwort: Tierschutz. Hunde und Katzen stellen das Gros der Tiere dort. Wegen der vergleichsweise geringen Zahl sogenannter Exoten, die in Tierheimen landen, ein allgemeines Wildtierhaltungsverbot zu fordern, ist lächerlich.